Bedingte Geldstrafen für Lausanner Klima-Aktivisten bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung von zwölf Klima-Aktivisten bestätigt, die im November 2018 die Lausanner Räumlichkeiten der Credit Suisse besetzten. Diese verlangten einen Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Lausanner Polizeireglement. Bereits in einem früheren Urteil hatte das Bundesgericht festgehalten, dass sich die Aktivisten nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen können. (Urteil 6B_282/2022)
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