Datenschutz in der (Human-)Forschung: Grundlagen und Probleme bei der Sekundärnutzung von Personendaten
Der Beitrag zeigt die Diskrepanz zwischen (forschungs-)datenschutzrechtlicher Theorie und forschungsrechtlicher Praxis. Einerseits läuft mit der geltenden Regelung die datenschutzrechtliche Privilegierung zu einem wichtigen Teil leer, weil sie im Bereich der Humanforschung nicht vorgesehen ist. Andererseits läuft die beabsichtigte Schutzwirkung für die betroffenen Personen im Anwendungsbereich des HFG weitgehend leer, da regelmässig die Ausnahmebestimmung bemüht und auch genehmigt wird. In der Sache wäre es jedoch zielführender, die Forschungsprivilegierung der allgemeinen Datenschutzgesetze auch im Humanforschungsbereich anzuwenden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtliche Einordnung der Begriffe «Forschung» und «Humanforschung» in der Schweiz
- 3. Allgemeine rechtliche Grundlagen zur Datennutzung in der Forschung
- 3.1. Gemäss DSG
- 3.2. Gemäss IDG-ZH
- 3.3. In der EU
- 3.4. Privilegierte Datenbearbeitung für die Forschung
- 3.4.1. Gemäss DSG
- 3.4.2. Gemäss IDG-ZH
- 3.4.3. In der EU
- 3.5. Zwischenfazit
- 4. Besondere rechtliche Grundlagen zur Datennutzung in der Humanforschung
- 4.1. Anwendungsbereich des HFG
- 4.2. Grundsätze der Sekundärnutzung in der Humanforschung
- 4.3. Die Ausnahmebestimmung gemäss Art. 34 HFG
- 4.3.1. Unmöglichkeit, Unverhältnismässigkeit oder Unzumutbarkeit
- 4.3.2. Keine Ablehnung
- 4.3.3. Interessenabwägung
- 5. Problemaufriss
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