Energie: Bundesrat passt Massnahmen für den Fall einer Strommangellage an
Der Bundesrat hat das Resultat des Vernehmlassungsverfahrens für die Massnahmen in einer Strommangellage an seiner Sitzung vom 3. März 2023 zur Kenntnis genommen. Verschiedene Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren konnten aufgenommen werden. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen auf die dann bestehende Situation ausgerichtet.
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