Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz wird präzisiert
Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden, insbesondere, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) künftig verpflichtet werden, die anfallenden Kosten für die Verteilung der Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern um ein Werk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2023 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Zudem hat er in seiner Verordnung die Vorverteilung der Jodtabletten um das KKW Mühleberg aufgehoben.
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