Rechtshilfe an verschiedene Länder in der Affäre Salameh
BStGer – Libanon, Frankreich, Deutschland und Luxemburg erhalten im Fall der veruntreuten Gelder durch den Gouverneur der Zentralbank von Libanon Rechtshilfe durch die Schweiz. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde einer Firma des Gouverneurs abgewiesen. (Beschlüsse RR.2022.167, RR.2022.185, RR.2022.186 und RR.2022.187)
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