Sicherheitshaft für Ousman Sonko bis zum erstinstanzlichen Urteil
BStGer – Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte frühere gambische Innenminister Ousman Sonko bleibt bis zur Eröffnung des erstinstanzlichen Urteils in Sicherheitshaft. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen. (Beschluss BH.2023.17)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare