Die (aussergerichtliche) Konfliktlösung im Arbeitsrecht
Unter besonderer Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers nach Art. 328 OR und anhand der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Der Autor analysiert die Konfliktlösung im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers und der verschiedenen gerichtlichen und aussergerichtlichen Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der Mediation und der Schiedsgerichtsbarkeit. Er bezieht sich dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer). Im Jahr 2020 behandelte das BGer zwei Fälle, in denen es um Konflikte am Arbeitsplatz ging: In beiden Fällen spielte der schwierige Charakter eines Arbeitnehmers eine wichtige Rolle. Der Autor schliesst daraus, dass alternative Konfliktlösungsmethoden nicht immer wirksam sind, da sie den gemeinsamen Willen der Parteien zur Konfliktlösung voraussetzen – je nach Einzelfall und Umständen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Pflicht des Arbeitgebers, Konflikte zu entschärfen
- 2. Die (aussergerichtliche) Konfliktlösung
- 2.1. Die Mediation
- 2.2. Die Schiedsgerichtsbarkeit
- 2.3. Die Schiedsgerichtsbarkeit in Bezug auf Arbeitskonflikte
- 3. Konfliktlösung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung
- 3.1. Urteil des BGer 4A_310/2019 vom 10. Juni 2020
- 3.1.1. Der Sachverhalt
- 3.1.2. Die Erwägungen des BGers
- 3.2. Urteil des BGer 4A_87/2020 vom 17. August 2020
- 3.2.1. Der Sachverhalt
- 3.2.2. Die Erwägungen des BGers
- 4. Vor- und Nachteile der Konfliktlösung
- 5. Schlussfolgerung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare