Verurteilung von Klimaaktivisten verletzt kein Grundrecht
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden von sieben Klimaaktivisten teilweise abgewiesen. Sie nahmen an verschiedenen Aktionen in der Stadt Lausanne VD in den Jahren 2019 und 2020 teil. Die Waadtländer Justiz muss jedoch einige Punkte erneut prüfen. (Urteile 6B_43/2023 bis 6B_48/2023 und 6B_134/2023)
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