Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisations-gesetzes (RVOG) verabschiedet. Die Änderung des AVIG entlastet den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um insgesamt CHF 1,25 Milliarden.
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