Inverkehrbringen gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen verboten
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um.
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