Tonnenweise Kokain: Schweizer Beweise für belgisches Strafverfahren
BStGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf Beweismittel eines Strafverfahrens gegen einen mutmasslichen belgischen Drogenboss an dessen Heimatland übermitteln. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er soll der Adressat von 3,2 Tonnen Kokain gewesen sein, die 2020 im Hafen von Rotterdam/NL beschlagnahmt wurden. (Entscheidung RR.2023.181)
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