Der Bundesrat will die Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits ab 2026 sichern
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die am 3. März 2024 angenommen wurde. Die 13. Monatsrente verursacht 2026 zusätzliche Ausgaben von 4,2 Milliarden CHF. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung dieser Mehrausgaben verständigt. Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Finanzen der AHV sich rasch verschlechtern. Um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden, soll zudem der Bundesbeitrag temporär reduziert werden.
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