Offene Fragen zum Verfahren (Podcast)
Die Durchsetzung des Finanzmarktaufsichtsrechts («Enforcement») hat in den letzten Jahren in der Schweiz stark an Bedeutung zugenommen. Bei der FINMA sind damit bereits 15 Prozent der Belegschaft beschäftigt. Enforcementverfügungen der FINMA können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteile mit Beschwerde ans Bundesgericht angefochten werden. Zum Enforcementverfahren bestehen verschiedene offene Fragen, die in diesem Podcast angesprochen werden. Die Auswahl ist durch eigene Erfahrungen des Referenten als Rechtsvertreter von Parteien in Enforcement- und Beschwerdeverfahren geprägt und nicht abschliessend.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare