Raser-Delikte
BGer – Die neuen Tatbestände zu Raser-Delikten gelten strikt. Wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das gesetzlich festgelegte Mass überschreitet, macht sich einer als Verbrechen strafbaren Verkehrsregelverletzung schuldig. Für eine einzelfallweise Risikobeurteilung zu Gunsten des Lenkers ist kein Platz. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Bundesamtes für Strassen gut. (Urteil 1C_397/2014)
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