Liebe Leserinnen und Leser
Auf ein richtungsweisendes Urteil zum Mietrecht, welches das Bundesgericht noch zum Jahresende 2014 gefällt hat, macht uns Thomas Koller aufmerksam. Das Urteil äussert sich zu der in der Literatur umstrittenen und höchstrichterlich bisher ungeklärten Frage, ob sich Mitmieter gegen eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter zwingend alle gemeinsam zur Wehr setzen müssen oder ob jeder Mitmieter allein zur Anfechtung der Kündigung nach Art. 271 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts legitimiert ist. Jeder Mitmieter müsse eine Kündigung des Vermieters auch allein anfechten können – so das Bundesgericht wie auch der Autor – diesfalls müssten allerdings die andern Mitmieter neben dem Vermieter als Beklagte mit ins Recht gefasst werden.
In sozialen Netzwerken kann sich jeder präsentieren, kommunizieren, Fotos veröffentlichen, verlinken, Kontakt aufnehmen und sich vernetzen. Emilie M. Praz fordert neben der Prävention und Information für die Nutzer mehr Transparenz bezüglich Menge der verarbeiteten Daten und der tatsächlichen Verwendung durch die Betreiber sozialer Netzwerke.
Laut Philipp Haberbeck sollte eine neue Bestimmung über Gruppenklagen in den sechsten Titel der Schweizerischen Zivilprozessordnung eingefügt werden, da dort die verschiedenen Klagearten behandelt werden. Er skizziert erste Gedanken zu einer konkreten gesetzlichen Regelung auf Grundlage der eingereichten und vom Ständerat im Juni 2014 angenommenen Motion «kollektive Rechtsdurchsetzung» (siehe auch Philipp Haberbeck, Gedanken zur Schliessung der Lücke im Rechtsschutzsystem der Schweiz betreffend die effektive Durchsetzung von Massen- und Streuschäden, in: Jusletter 24. März 2014).
Sandrine Tornare schliesslich bietet uns eine Rezension über das Buch von Jean-François Perrin «Le droit de choisir, Essai sur l’avènement du ‹principe d’autonomie›».
Mit Freude stellen wir Ihnen zum Jahresbeginn die zehn meistgelesenen Autorenbeiträge in Jusletter 2014 vor. Wir bedanken uns bei allen unseren Redaktorinnen und Redaktoren sowie unseren Autorinnen und Autoren für ihre wertvolle Arbeit und bei Ihnen, unseren Leserinnen und Lesern, für Ihr Interesse und Ihre Treue.
- Alexandra Rumo-Jungo / Sybille Gassner, Auflösung von Miteigentum unter Ehegatten: Eine Kritik der neuen Praxis des Bundesgerichts, in: Jusletter 3. März 2014;
- Gottlieb Keller / Tzung-Yan Cheung / Lucas Kruettli, Die Gefahren einer Aberkennung des Anwaltstitels von Unternehmensjuristen, in: Jusletter 6. Januar 2014;
- Thomas Koller, Wenn mir Mon-Repos die Ruhe raubt …, in: Jusletter 3. Februar 2014;
- Roger Rudolph, Tücken bei der Ausübung des arbeitsrechtlichen Kündigungsrechts, in: Jusletter 3. März 2014;
- Dominique Jud / Isabelle Steiger, Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht?, in: Jusletter 30. Juni 2014;
- Andrea Büchler / Luca Maranta, Das neue Recht der elterlichen Sorge, in: Jusletter 11. August 2014;
- Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 14. Juli 2014;
- Gabriel Gertsch, Die grundrechtlichen Kerngehalte als materielle Schranke der Verfassungsrevision?, in: Jusletter 17. November 2014;
- Regina Aebi-Müller, Der urteilsunfähige Patient – eine zivilrechtliche Auslegeordnung, in: Jusletter 22. September 2014.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg im Jahr 2015 und natürlich eine spannende Lektüre.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |