Jusletter

Personensicherheitsprüfung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Personensicherheitsprüfung, in: Jusletter 12. Januar 2015
BGer – Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen (PSP) ist nicht berechtigt, beim Bundesgericht Beschwerde zu erheben. Das Bundesgericht tritt auf ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ein, das im Frühjahr einem Stellungspflichtigen aus dem Tessin Recht gegeben hatte. (Urteil 8C_470/2014)

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