Condamnation d’un entrepreneur pour gestion déloyale
BStGer – Das Bundesstrafgericht verurteilte am 9. Januar 2015 einen Zürcher Unternehmer wegen Misswirtschaft und Steuerbetrug zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung. Hingegen hat das Bundesstrafgericht den Mann von anderen Vorwürfen freigesprochen und das Verfahren wegen Bestechung fremder Amtsträger eingestellt. (Urteil SK.2014.22)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare