Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unter Dauerbeschuss
Luxusgesetz? – Bürokratie statt Bürgernähe? – Kostenexplosion?
Zwei Jahre nach Inkrafttreten stehen das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und namentlich die professionellen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Deutschschweiz in der Kritik von Gemeinden, Politik, Fachleuten, Betroffenen und Medien. Nach der Kindstötung von Flaach hat die Kritik einen neuen Höhepunkt erreicht, der im Ruf nach Rückkehr zum alten System gipfelte. Der richtige Zeitpunkt, sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, den Stand der Umsetzung der Revision zu beleuchten um den unbestrittenen Optimierungsbedarf zu benennen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die öffentliche Empörung nach der Kindstötung von Flaach
- II. Zentrale Anliegen des neuen KESR
- 1. Vom Paternalismus zu mehr Selbstbestimmung
- 2. Subsidiarität behördlicher Massnahmen
- 3. Das System des Kindesschutzes
- 4. Verhältnismässigkeit behördlicher Interventionen
- 5. Professionalität durch interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden
- III. Hauptkritikpunkte
- 1. Perfektionistisches Luxusgesetz
- 2. Bürokratisierung zu Lasten der Bürgernähe
- 3. Kostenexplosion
- 4. Entmachtung der Gemeinden
- IV. Stand der Umsetzung nach zwei Jahren und Optimierungsbedarf
- 1. «Röschtigraben» der Organisation
- 2. Materiell rechtliche Hauptthemen
- 2.1. Mehr Selbstbestimmung
- 2.2. Massschneiderung von behördlichen Massnahmen
- 2.3. Fürsorgerische Unterbringung
- 3. KESR als erstes statt letztes Glied des Versorgungssystems (Subsidiarität)
- 4. Mehr Professionalität durch Interdisziplinarität?
- 5. Kindes- und Erwachsenenschutz als Verbundaufgabe
- 6. Zum Verhältnis zwischen KESB und Gemeinden im Besonderen
- 7. Personelle Ressourcen
- V. Postulate
- 1. Sachgerechter Einbezug der Gemeinden
- 2. Intelligente Finanzierungssysteme
- 3. Zusammenarbeit unter den Hauptakteuren
- 4. Adressaten- und situationsadäquate Kommunikation von Entscheiden
- 5. Adäquate personelle Ressourcen für KESB und MT
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