Liebe Leserinnen und Leser
Wird die beschuldigte Person ganz oder teilweise freigesprochen oder wird das Verfahren gegen sie eingestellt, so hat sie gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) u.a. Anspruch auf Entschädigung ihrer Aufwendungen sowie für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte. Marina Fahrni untersucht anhand der Grundlage von Art. 429 und 431 StPO, wie die Verhängung von Untersuchungshaft anstatt Ersatzmassnahmen mit einer widerrechtlichen Freiheitsentziehung verglichen werden kann und dem daraus resultierenden Anspruch auf Entschädigung.
Die Nachricht vom 15. Januar 2015, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Mindestkurs zum Euro aufgegeben hat, schockte die Schweizer Bevölkerung. Corinne Zellweger-Gutknecht beleuchtet vor diesem Hintergrund die aktuelle Bilanzsituation der SNB und beruhigt, dass selbst nach einer massiven Frankenaufwertung eine mögliche Überschuldung der SNB gar nicht droht.
Bürokratie statt Bürgernähe? Nach der Kindstötung von Flaach wurde die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für das Drama verantwortlich gemacht. Dabei spielten die sozialen Medien eine wesentliche Rolle. Fernsehen, Radio und Printmedien widmeten sich dem Thema mit noch nie dagewesener Aufmerksamkeit. Christoph Häfeli analysiert das vor zwei Jahren in Kraft getretene Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hinsichtlich der von verschiedenen Seiten aktuell geäusserten Kritik (siehe auch Christoph Häfeli, Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – Eine Zwischenbilanz und Perspektiven, in: Jusletter 9. Dezember 2013). Kindes- und Erwachsenenschutz kann seiner Ansicht nach nur durch Respekt und durch die von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gelingen.
Auch Peter Breitschmid greift die Problematik rund um die KESB auf. Er weist darauf hin, dass selbst «Fachpersonen» und «Behörden» «Menschen» sind, die zwar fachlich, aber auch einmal falsch entscheiden können. Gerade Menschen werden aus Fehlern klüger.
Caroline Walser Kessel und Peter Breitschmid schliesslich führen eine Diskussion zum idealen «Case-Management» im Familien bzw. Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Mit Hilfe von Illustrationen versucht Caroline Walser Kessel, die Beiträge «Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unter Dauerbeschuss» von Christoph Häfeli und «Arena oder Schachbrett?» von Caroline Walser Kessel und Peter Breitschmid bildlich darzustellen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |