Klare Grenze für Auflösung der Vaterschaft
BGer – Im Glauben, die Tochter seiner Lebensgefährtin sei auch die seinige, hat ein Mann aus dem Kanton Schwyz ein Mädchen als Vater anerkannt. Obwohl ein DNS-Test beweist, dass das Kind nicht von ihm stammt, kann die Vaterschaft nicht mehr aufgehoben werden, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 5A_619/2014)
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