Beschlagnahmte Gelder von Ousman Sonko werden nicht freigegeben
BStGer – Die bei Ousman Sonko beschlagnahmten rund CHF 14’000 werden nicht freigegeben. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigte Gambier wollte mit dem Geld seinen Wahlverteidiger bezahlen, weil er diesen einem Pflichtverteidiger vorzog. (Urteil BB.2017.87)
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