Gemeindeversammlung in Therwil (BL) ist nicht korrekt abgelaufen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Stimmberechtigten der Gemeinde Therwil BL im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung vom April 2015 teilweise gutgeheissen. Es schliesst nicht aus, dass der umstrittene Beschluss zum Traktandum InterGGA bei korrektem Verlauf anders ausgefallen wäre. (Urteil 1C_582/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare