Une décision de Strasbourg a des effets sur la procédure pénale
BGer – Die von einer Versicherung angeordnete systematische Überwachung eines mutmasslichen Betrügers ist vergleichbar mit einer Zwangsmassnahme, hält das Bundesgericht fest. Doch selbst wenn die Grundrechte der betroffenen Person missachtet wurden, sind die Ergebnisse der Überwachung nicht automatisch unzulässig im Strafverfahren (Urteil 1B_75/2017) (as)
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