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Liebe Leserinnen und Leser

Corinne Zellweger-Gutknecht bespricht das Urteil 4A_508/2016 vom 16. Juni 2017, in welchem das Bundesgericht Fragen zum Herausgabeanspruch auf Retrozessionen klärt. Kritisch würdigt sie den verneinten Rechtsmissbrauch bei der Verjährungseinrede und die Anwendung der Verjährungsregeln allgemein. Auch sucht die Autorin Gründe dafür, warum sich das Bundesgericht in einer Angelegenheit von solcher Tragweite schwergewichtig auf bloss zwei Lehrmeinungen und die eigene Rechtsprechung bezieht.  

Ebenfalls einem Urteil des Bundesgerichts widmen sich Markus Schefer und Lukas Schaub. In BGE 143 I 211 geht es um das Richterwahlverfahren in Solothurn, welches das Bundesgericht als den Anforderungen an die demokratische Offenheit von Volkswahlen genügend erachtet. Dabei weist es nach Ansicht der Autoren alternative Wahlverfahren, die der richterlichen Unabhängigkeit, der politischen (Chancen-)Gleichheit und der demokratischen Legitimität des Richteramtes Rechnung tragen, zu schnell von der Hand.  

Unter gewissen Bedingungen haben französische Grenzgänge ein Wahlrecht betreffend ihre Krankenversicherung. Guylaine Riondel Besson zeigt die Schwierigkeiten auf, die mit dem Wahlrecht für die französische und gegen die schweizerische Krankenversicherung vor allem für die Versicherten einhergehen. Ein seit 2016 bestehendes Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz soll dem herrschenden Informationsdefizit und Doppel-Anschlüssen entgegenwirken.

Philipp Haberbeck befasst sich mit Prozesschancenanalysen. Die Aufklärung des Mandanten durch den Anwalt über die mit einem Prozess verbundenen Chancen und Risiken ergeben sich nach Ansicht des Autors aus dem Prinzip der sorgfältigen und unabhängigen Mandatsausübung. Er präsentiert seine Überlegungen zu Form und Inhalt von Prozesschancenanalysen, deren Kern die Einschätzung ist, wie wahrscheinlich das vom Mandanten mit dem möglichen Prozess verfolgte Ziel erreicht werden kann.  

In der Schweiz sind heute knapp 100‘000 Erdwärmesonden installiert. Jedes Jahr kommen tausende neue Anlagen dazu. Diese Entwicklung ist aus energiepolitischer Sicht sehr erfreulich. Sie birgt aber Konfliktpotential und wirft neue Rechtsfragen auf. Andreas Abegg und Leonie Dörig zeigen auf, wie diese Konflikte und Fragen von bestehenden Normen des Privatrechts und öffentlichen Rechts erfasst werden und wie künftig reguliert werden kann.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Corinne Zellweger-Gutknecht
Corinne Zellweger-Gutknecht
Abstract

Das Bundesgericht klärt weitere Fragen in Bezug auf Drittvergütungen: Der Herausgabeanspruch auf Retrozessionen verjährt nach zehn Jahren; die Regelfrist beginnt für jede Zahlung an den Beauftragten einzeln. Der Kommentar thematisiert u.a. den ungewohnten Umgang des Bundesgerichts mit der einschlägigen Lehre. Schwergewichtig wird der – verneinte – Rechtsmissbrauch punkto Verjährungseinrede erörtert. Es wird dargelegt, warum das dazu angeführte Präjudiz (zu Art. 41 Abs. 2 BVG) und die daraus gezogenen Schlüsse nochmals überdacht werden sollten. Schliesslich wird als Alternative der Weg über eine Schadenersatzforderung skizziert.

Markus Schefer
Markus Schefer
Lukas Schaub
Lukas Schaub
Abstract

In einem bemerkenswerten Urteil vom 30. März 2017 setzt sich das Bundesgericht mit dem Verfahren der Richterwahlen im Kanton Solothurn auseinander. Das Gericht gelangt dabei zum Schluss, dass sich ein Wahlsystem, welches zum ersten Wahlgang nur bisherige Amtsträger zulässt, im Rahmen der kantonalen Organisationsautonomie bewegt. Dieser Entscheid ist in der Lehre positiv aufgenommen worden, verdient mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie der politischen Gleichheit nach Art. 34 BV aber auch Kritik.

Beiträge
Guylaine Riondel Besson
Abstract

Im Einklang mit dem FZA müssen Personen, die in Frankreich Wohnsitz haben und in der Schweiz arbeiten, dem Schweizer Sozialsystem angeschlossen werden. Die Schweiz und weitere Staaten, darunter auch Frankreich, haben jedoch im Rahmen des Abkommens für die Krankenversicherung eine Ausnahme von dieser Regel vorgesehen. Unter bestimmten Bedingungen können Grenzgänger auf Antrag im französischen Krankenversicherungssystem verbleiben und sind von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz ausgenommen. Die Umsetzung dieses Wahlrechts schafft jedoch gewisse Schwierigkeiten, deren Leidtragende vor allem die Versicherten sind. (as)

Philipp Haberbeck
Abstract

Die zentrale Bedeutung von Prozesschancenanalysen im Bereich des Zivilprozessrechts rührt daher, dass mit einer solchen Einschätzung im Ergebnis regelmässig darüber entschieden wird, ob ein Prozess überhaupt angestrengt (oder fortgesetzt) wird. Dieser Beitrag enthält Gedanken zur Form und zum Inhalt von Prozesschancenanalysen.

Andreas Abegg
Andreas Abegg
Leonie Dörig
Leonie Dörig
Abstract

Mit der zunehmenden Nutzung der Erdwärme sind Konflikte mit Nachbarn und mit Infrastrukturprojekten vorprogrammiert. Die Suche nach dem anwendbaren Recht und die Frage nach der richtigen Regulierung bieten vorderhand mehr Fragen als Antworten. Der Beitrag fasst den Stand der Debatte zusammen und weist auf zentrale Aspekte bei der Suche nach dem richtigen Recht hin.

Guylaine Riondel Besson
Abstract

Im Einklang mit dem FZA müssen Personen, die in Frankreich Wohnsitz haben und in der Schweiz arbeiten, dem Schweizer Sozialsystem angeschlossen werden. Die Schweiz und weitere Staaten, darunter auch Frankreich, haben jedoch im Rahmen des Abkommens für die Krankenversicherung eine Ausnahme von dieser Regel vorgesehen. Unter bestimmten Bedingungen können Grenzgänger auf Antrag im französischen Krankenversicherungssystem verbleiben und sind von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz ausgenommen. Die Umsetzung dieses Wahlrechts schafft jedoch gewisse Schwierigkeiten, deren Leidtragende vor allem die Versicherten sind. (as)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die von einer Versicherung angeordnete systematische Überwachung eines mutmasslichen Betrügers ist vergleichbar mit einer Zwangsmassnahme, hält das Bundesgericht fest. Doch selbst wenn die Grundrechte der betroffenen Person missachtet wurden, sind die Ergebnisse der Überwachung nicht automatisch unzulässig im Strafverfahren (Urteil 1B_75/2017) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Noch vor dem zweiten Prozess dürfte der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, aus der Haft entlassen werden. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde teilweise gut. Nun ist die Genfer Justiz am Zug. (Urteile 1B_207/2017 und 1B_344/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Bundesgericht weist eine Beschwerde von Berufsverbänden und Einzelpersonen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ab, mit dem dieses 2016 eine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung der Kindergartenlehrkräfte verneint hatte. Die mit der Volksschulreform von 2008 vorgenommene neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte ist nicht zu beanstanden. (Urteil 8C_696/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die HSBC Private Bank muss einer Italienerin keinen Schadenersatz bezahlen, die wegen der von Hervé Falciani gestohlenen Bankdaten in die Fänge der italienischen Steuerbehörden geriet. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit eine Beschwerde der Bank gutgeheissen. (Urteil 4A_21/2017)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Ein Fan des Eishockey-Clubs Ambri-Piotta wird in die Hooligan-Datenbank HOOGAN eingetragen, weil er anlässlich eines Spiels seiner Mannschaft in Deutschland Gewalt gegen dortige Polizisten angewendet haben soll. Auch wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist dies zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-7483/2016)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das BAG hebt die Einschränkung der Vergütung für die Arzneimittel EPCLUSA und HARVONI auf – im Gegenzug ist Gilead bereit, deutliche Preissenkungen zu akzeptieren. Ab 1. Oktober 2017 können deshalb alle Infizierten mit chronischer Hepatitis C unabhängig von Virentyp und Krankheitsstadium behandelt werden. Trotz Verdoppelung der Anzahl Behandlungen erwartet das BAG nur geringe Mehrkosten.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zieht die unerlaubt tätigen Anbieter der selbst kreierten Scheinkryptowährung E-Coins aus dem Verkehr. Diese nahmen Publikumseinlagen in Millionenhöhe entgegen, ohne über die dafür nötige Bankbewilligung zu verfügen. Die FINMA eröffnet den Konkurs über die involvierten juristischen Personen.