| Gast-Redaktor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Sozialrecht (ZSR) der ZHAW | Gast-Redaktorin Wissenschaftliche Assistentin am Zentrum für Sozialrecht (ZSR) der ZHAW |
Abstract
Die Frage, ob eine Benachteiligung diskriminierend ist, stellt sich in den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Der Beitrag zeigt anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot aus dem Jahr 2016, unter welchen Umständen die Parteien eine Diskriminierung geltend machen und wie das Bundesgericht Art. 8 Abs. 2 BV auslegt.
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2016 entschied das Deutsche Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, dass verdachtsunabhängige Kontrollen der Bundespolizei in Zügen und Bahnhöfen, die das Ziel haben, unerlaubte Migration ins Bundesgebiet zu verhindern, das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot verletzen, wenn die phänotypische Erscheinung ein mitentscheidendes Kriterium für die polizeiliche Massnahme war. Der 2016 in der Neuen Juristischen Wochenschrift erstpublizierte Beitrag legt die rechtlichen Grundsätze dar.
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Der Beitrag soll den Leser*innen der Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe zum Thema «Racial Profiling» eine Hilfe bieten, das Problem rassistischer Polizeikontrollen besser zu verstehen. Im ersten Teil werden verschiedene Definitionen von «Racial Profiling» vorgestellt. Anschliessend folgt ein eigener Vorschlag, wie «Racial Profiling» begriffstheoretisch eingeordnet werden kann.
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Im heutigen Präventionsstaat verwendet die Polizei zunehmend prädiktive Personenprofile, die sich auf einfach feststellbare Charakteristiken wie «Rasse» und ethnische Zugehörigkeit stützen. Ermittlungen anhand solcher herkunftsbasierter Profile lassen sich in aller Regel nicht mit dem völkerrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbaren. Folgerichtig haben zahlreiche internationale Menschenrechtsorgane die Staaten aufgefordert, diese Polizeipraxis explizit zu untersagen, die Arbeit der Polizei einer effektiven, unabhängigen Kontrolle zu unterwerfen und eine Polizeiausbildung zu gewährleisten, die dem Gebrauch von Stereotypen entgegenwirkt.
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Der Beitrag gibt eine grobe Übersicht über internationale und regionale Standards sowie über relevante Rechtsprechung über die Problematik der Profilerstellung auf der Grundlage ethnischer Merkmale. Einige Herausforderungen der gerichtlichen Profilerstellung in nationalen Gerichten in ganz Europa werden dargestellt und erläutert, wie in einigen jüngsten innerstaatlichen Fällen das Prinzip der umgekehrten Beweislast angewendet wurde, wie auf den ersten Blick Beweise für Diskriminierung festgestellt werden und wie positive Verpflichtungen des Staates etabliert werden können. (ah)
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Wann handeln Gerichte rassistisch – möglicherweise implizit und unbewusst – bzw. wann reproduzieren sie rassistische Strukturen? Der Beitrag schlägt einen rechtssoziologischen Zugang zu dieser Frage und als Methode eine interdisziplinäre Prozessbeobachtung vor. Anhand eines beobachteten Falls werden zwei mögliche Mechanismen, wie alltäglicher und institutioneller Rassismus im Denken und Handeln des Gerichtspersonals wirksam werden kann, postuliert und illustriert.
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Der den ICCPR adressierenden Alternativbericht gibt die Meinung der Allianz gegen Racial Profiling – ein Kollektiv aus Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen sowie Menschenrechtsorganisationen und Personen – wieder. Vereint bekämpft die Allianz den institutionellen Rassismus in der Schweizer Polizei und in Grenzschutzbehörden sowie den strukturellen Rassismus in der Schweizer Gesellschaft. Der Bericht wurde von einem Komitee zusammengestellt und redigiert und von verschiedenen Personen und Organisationen unterstützt. (ah)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatpersonen und einer Stiftung gegen die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis (VS) abgewiesen. Damit kann die 28 Kilometer lange Leitung nach einer Planungsdauer von rund 15 Jahren gebaut werden. (Urteile 1C_41/2017 und 1C_42/2017)
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BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerden von drei Männern nicht eingetreten, die sich in Auslieferungshaft befinden. Die mutmasslichen Mafiosi sollen an Italien ausgeliefert werden. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglied der kalabresischen ’Ndrangheta zu sein. (Urteile 1C_414/2017, 1C_416/2017, 1C_421/2017)
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BGer – Im seit 2011 schwelenden Konflikt mit der Stiftung des Grand Théâtre de Genève unterlag der Leiter der chinesischen Gruppe Shen Yun vor Bundesgericht. Die Genfer Institution lehnte die Darbietung der Gruppe ab, da diese nicht ihrer künstlerischen Ausrichtung entsprach. (Urteil 2C_719/2016) (sk)
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BGer – Im Streit um die Erhöhung der Zustellpreise von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Post hat der Verband Schweizer Medien (VSM) vor Bundesgericht einen Etappensieg errungen. Der VSM erhält Parteistellung im Verfahren. (Urteil 2C_36/2016)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Stiftung «Giessbach dem Schweizervolk» und weiterer Beschwerdeführenden ab. Diese verlangten, dass die Widerrechtlichkeit der in den Jahren 2006 bis 2015 durch Flugbewegungen von F/A-18- und Tiger-Kampfjets verursachten Lärm- und Schadstoffimmissionen im Gebiet Meiringen und Umgebung festgestellt werde. (Urteil A-3666/2015)
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BVGer – Eine SBB-Mitarbeiterin, die wieder an ihrem alten Arbeitsplatz arbeiten wollte, an dem sie sexuell belästigt worden war, kann nach einer Umstrukturierung nicht zurückkehren. Ihr Begehren wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise abgelehnt. (Urteil A-142/2017) (sk)
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BStGer - Die Korrespondenz zwischen zwei Journalisten und der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Verfahren betreffend Geldwäscherei und Korruption muss zu den Akten genommen werden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat einen solchen Entscheid bestätigt. Der Beschuldigte darf diese in anonymisierter Form einsehen. (Urteile BB.2017.65/66/69) (as)
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BStGer – Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko bleibt bis am 25. Oktober 2017 in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. (Urteil BH.2017.6)
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Der Bundesrat will den Datenschutz an das Internet-Zeitalter anpassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger stärken. Parallel dazu gleicht er das Schweizer Recht an die Entwicklung in der EU und im Europarat an und stellt so sicher, dass die freie Datenübermittlung zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in der EU weiterhin möglich bleibt. Damit kommt der Bundesrat einem Anliegen der Schweizer Wirtschaft nach. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 die Revision der Alkoholverordnung (AlkV) verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem im Herbst 2016 revidierten Alkoholgesetz (AlkG) per 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselt die Vollzugszuständigkeit von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Die formelle Auflösung der EAV erfolgt nach Abschluss der Privatisierung ihres ehemaligen Profitcenters Alcosuisse. Der Ethanolmarkt wird voraussichtlich per 1. Januar 2019 liberalisiert.
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Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen: Das ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains, die der Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet hat. Durch die Revision können nicht nur Adressen von Websites gesperrt werden, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird, sondern auch die Adressen jener Websites, die solche Aktivitäten indirekt unterstützen.
Jusletter