Liebe Leserinnen und Leser
Daniel Hunkeler und Daniel Wuffli befassen sich mit der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer sog. «stillen Betreibung», einer Betreibung also, die vor Ausstellung des Zahlungsbefehls zurückgezogen wird. Entgegen der herrschenden Lehre und Rechtsprechung wird eine solche verjährungsunterbrechende Wirkung in vereinzelten Lehrmeinungen mit unterschiedlichen Begründungen verneint. Die Autoren setzen sich damit auseinander und gelangen zum Ergebnis, eine stille Betreibung unterbreche grundsätzlich die Verjährung.
Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen GABA bietet viel Diskussionsstoff. In ihrer Urteilsbesprechung analysieren Nicolas Birkhäuser und Alessandro Stanchieri das Urteil und lehnen es sowohl aus praktischer als auch aus wettbewerbs- und verfassungsrechtlicher Sicht in mehreren Punkten ab. Die Prüfung der Erheblichkeit einer Wettbewerbsabrede bildet eine eigene Tatbestandsvoraussetzung, die nicht ohne eine Änderung der gesetzlichen Grundlage abgeschafft werden kann. (In eigener Sache: Zum Urteil in Sachen Gaba findet am 14. September 2017 um 11:00 Uhr das vom IDé und der Weblaw AG in Kooperation organisierte Webinar «Aktuelles zum Wettbewerbsrecht – Revidierte Vertikalbekanntmachung nach Gaba» mit Walter Stoffel, Patrik Ducrey, Andrea Graber und Hubert Orso Gilliéron statt.)
Was bedeutet es für die Rechtslage nach den Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, wenn sich darin verwiesenes EU-Recht ändert? Astrid Epiney zeigt auf, dass trotz verschiedener Anpassungsmechanismen in den Abkommen weiterentwickeltes EU-Recht unter Umständen auch ausserhalb der Rahmen der Abkommen für das Bilaterale Recht und mithin für die Schweiz beachtlich ist, um der angestrebten Parallelität von Bilateralem und EU-Recht Rechnung zu tragen.
Im Zuge der Revision des BÜPF wird der neue Art. 269ter StPO eingeführt. Dieser schafft eine klare gesetzliche Grundlage zum Einsatz besonderer Informatikprogramme, sogenannter Government Software oder GovWare. Thomas Hansjakob erklärt, was es mit GovWare auf sich hat, welche Überwachungsmassnahmen unter den Regelungsbereich des neuen Artikels fallen und wie den Risiken der neuen Überwachungsmassnahmen begegnet wird.
Die Abgrenzung des kartellrechtlich relevanten Marktes ist für die Beurteilung eines Verstosses wichtig. Beat Zirlick, Marc Blatter und Simon Bangerter bedienen sich hierbei des Bildes, dass Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen seien. Die Marktdefinition hat stets einzelfallbezogen aus Sicht der konkret betroffenen Marktgegenseite zu erfolgen. Massgeblich sind mithin die effektiven, spezifischen Präferenzen der Nachfrager und nicht eine angeblich «vernünftige» bzw. «objektive» Sichtweise.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Vereinzelte Lehrmeinungen haben bei der Anwaltschaft kürzlich für Unsicherheit im Zusammenhang mit der Verjährungsunterbrechung gesorgt. Wird die Verjährungsfrist auch dann unterbrochen, wenn der Gläubiger die von ihm eingeleitete Betreibung wieder zurückzieht, bevor dem Schuldner ein Zahlungsbefehl zugestellt werden konnte (sog. «stille Betreibung»)? Die Autoren zeigen auf, dass bei den in der neueren Literatur vertretenen Auffassungen die bundesgerichtlichen Leitlinien zu wenig Beachtung gefunden haben.
Abstract
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil in Sachen Gaba fest, dass Abreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 KG allein aufgrund ihrer Qualität grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung gemäss Art. 5 Abs. 1 KG darstellen, wobei die Umsetzung der Abreden nicht von Bedeutung sei. Eine solche Auslegung führt dazu, dass zahlreiche unschädliche Wettbewerbsabreden ohne Prüfung ihrer Auswirkungen sanktioniert werden – möglicherweise sogar ohne relevanten Bezug zur Schweiz. Der Beitrag analysiert das Urteil und zeigt auf, wo in Bezug auf Art. 5 KG Bedarf für Klärung besteht und was in Bezug auf Art. 4 Abs. 1 KG zu beachten ist.
Abstract
Die Bilateralen Verträge enthalten häufig Verweise auf EU-Sekundärrecht. Zwar kennen die Abkommen verschiedene Mechanismen zur Anpassung dieser Verweise an die legislative Entwicklung im EU-Recht; jedoch kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass eine solche Anpassung (zunächst) nicht erfolgt. Hierdurch werden komplexe, noch weitgehend ungeklärte Rechtsfragen aufgeworfen, denen der Beitrag gewidmet ist. Der Akzent liegt auf der Frage, ob und ggf. inwieweit und unter welchen Voraussetzungen auch weiterentwickeltes, jedoch nicht in den Rahmen der Abkommen übernommenes Sekundärrecht für das Bilaterale Recht von Bedeutung sein kann.
Abstract
Bei der Vorbereitung der Umsetzung des neuen Art. 269ter StPO stellen sich bereits erste Fragen zum Problem, was der genaue Regelungsbereich der Bestimmung ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich auch dann um einen Einsatz nach Art. 269ter StPO handelt, wenn gar kein Programm auf den zu überwachenden Rechner aufgespielt wird. Der Verfasser prüft diese Frage anhand der bisher vorhandenen Unterlagen.
Abstract
Zur Beurteilung eines Verstosses gegen das Kartellgesetz ist der relevante Markt abzugrenzen. Die Beurteilung der Substituierbarkeit und die Marktdefinition haben aus Sicht der von der Wettbewerbsbeschränkung konkret betroffenen Marktgegenseite zu erfolgen, also fallbezogen. Massgebend ist dabei nicht eine (nach Auffassung der Behörde) angeblich «vernünftige» Sicht, sondern die tatsächliche, subjektive Sicht der Betroffenen. Folglich gibt es keine allgemeingültigen kartellrechtlichen Märkte, sondern nur in Bezug auf den zu beurteilenden Fall relevante Märkte.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigte die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Mordverdachts für einen mutmasslichen Selbstmordfahrer. Der Mann hatte auf einer geraden Strecke mit hoher Geschwindigkeit beschleunigt, bevor er seinen Kurs änderte und mit einem entgegengesetzt fahrendem Fahrzeug kollidierte. (Urteil 1B_322/2017) (sk)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hebt die Regelung des Kantons Tessin zur Beschränkung des Zutritts für Gewerkschaftsvertreter zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung auf. Das grundsätzliche Zutrittsverbot, verbunden mit der Möglichkeit zur Bewilligung bestimmter Anlässe, sowie die Modalitäten zur Verteilung von Flugblättern und Publikationen schränken die verfassungsmässig garantierte Koalitionsfreiheit in unverhältnismässiger Weise ein. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Gewerkschaft «Verband des Personals öffentlicher Dienste» (VPOD) gut. (Urteil 2C_499/2015)
Abstract
BGer – Weil die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag (CVP) beim Entscheid zu einer Biogasanlage möglicherweise befangen war, hat das Bundesgericht ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses muss nun über die Bücher. (Urteil 1C_477/2016)
Abstract
BVGer – Im Seilziehen um die Erhöhung des Wasserzinses beim Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern zwischen Deutschland und dem Kanton Aargau muss der Bund einen neuen Entscheid fällen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde des Werkbetreibers teilweise gutgeheissen. (Urteil A-2712/2016)
Abstract
BStrG – Das Bundesstrafgericht ermächtigt die Bundesanwaltschaft, $1,8 Millionen (1,72 Millionen Franken) vom Bankkonto eines mongolischen Parlamentariers in der Schweiz zu sperren. Dem Parlamentarier und einem seiner Landsleute, ein ehemaliger Minister, werden Korruption und Geldwäscherei vorgeworfen. (Urteil BB.2016.386) (sk)
Abstract
BStrG – Drei weitere Entscheide des Bundesstrafgerichts zur Auslieferungshaft von mutmasslichen Mafiosi der Frauenfelder Zelle der ’Ndrangheta befassen sich mit der Fluchtgefahr der Beschuldigten. Insgesamt sollen neun Männer an Italien ausgeliefert werden. Drei sind bereits den italienischen Behörden übergeben worden. (Urteile RH.2017.13, RH.2017.14 und RH.2017.12)
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Vorlage wird nun vom Parlament behandelt. Die Telekommunikation hat in den letzten Jahren eine äusserst rasante Entwicklung erfahren: Neue, breitbandige Netze übertragen immer mehr Daten immer schneller. Internetdienste wie Videotelefonie, Messenger und Chats lösen die traditionellen Fernmeldedienste immer mehr ab. Die Gesetzesrevision soll diesem Wandel Rechnung tragen.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihre Verordnung über die Datenbearbeitung an. Sie präzisiert darin, wie sie die Datensammlung führt, deren Daten zur Beurteilung der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit einer Person notwendig sind (Datensammlung Gewähr). Die revidierte Datenverordnung-FINMA tritt per 15. September 2017 in Kraft.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli 2017 bis und mit 16. August 2017 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Jusletter