Zutrittsbeschränkung zu Verwaltungsgebäuden für Gewerkschaftsvertreter
BGer – Das Bundesgericht hebt die Regelung des Kantons Tessin zur Beschränkung des Zutritts für Gewerkschaftsvertreter zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung auf. Das grundsätzliche Zutrittsverbot, verbunden mit der Möglichkeit zur Bewilligung bestimmter Anlässe, sowie die Modalitäten zur Verteilung von Flugblättern und Publikationen schränken die verfassungsmässig garantierte Koalitionsfreiheit in unverhältnismässiger Weise ein. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Gewerkschaft «Verband des Personals öffentlicher Dienste» (VPOD) gut. (Urteil 2C_499/2015)
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