Keine Vereinigung der Verfahren zu usbekischen Korruptionsgeldern
BStGer – Die Strafuntersuchungen gegen die Tochter des verstorbenen Präsidenten Usbekistans sowie fünf weitere Personen und jene gegen die Bank Lombard Odier werden nicht vereinigt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat einen entsprechenden Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt. (Urteil BB.2017.86)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare