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Liebe Leserinnen und Leser

Markus W. Stadlin widmet sich den verschiedenen Rechtsbeziehungen und ihren Wirkungen beim selbstständigen und dauernden Baurecht mit besonderem Blick auf die Revision des Immobiliarsachenrechts von 2012. Diese erlaubt erweiterte Vormerkungsmöglichkeiten obligatorischer Rechte im Grundbuch und damit deren realobligatorische Verdinglichung. Darüber, wie genau eine solche ausgestaltet werden kann, gehen die Ansichten jedoch auseinander.

Anhand von fünf Leitentscheiden des Bundesgerichts entwickelt Mathias Kaufmann einen eigenen Ansatz dazu, unter welchen Bedingungen Verfassungsnormen unmittelbar anwendbar sind. Er stellt dem gängigen Kriterium der hinreichenden Bestimmtheit der fraglichen Norm dasjenige ihrer «behördenseitigen Verletzbarkeit» gegenüber. Nach diesem ist ein Verfassungsrechtssatz dann unmittelbar anwendbar, wenn er das «normative Potenzial» hat, einen Verwaltungsakt als verfassungswidrig erscheinen zu lassen.

Matthias Bertschinger plädiert in seinem Essay für das Hinsehen auf den konkreten Einzelfall, das er als transethischen Sinn des Rechts ausmacht. Am Beispiel des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe leitet er daraus ab, dass nicht jeder Anfangsverdacht automatisiert zur Anzeige führen darf. Der Autor schlägt einige nicht ausschliesslich juristische Orientierungshilfen für eine einheitliche, am Einzelfall orientierte und rechtsgleiche Rechtsanwendung vor.

Evelyne Schmid und Rafael F. Navarro rezensieren die Neuerscheinung «Arbeitsrecht im internationalen Kontext – Völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht», verfasst von Kurt Pärli, Tobias Baumgartner, Eylem Demir, Cornelia Junghanss, Sara Licci und Wesselina Uebe. Das Werk beleuchtet, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, wie das Völker- und Europarecht konkret innerstaatliche Relevanz entfalten können.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Markus W. Stadlin
Markus W. Stadlin
Abstract

Das selbständige und dauernde Baurecht vereint obligatorische und dingliche Rechtsbeziehungen. Bei der Veräusserung der Baurechtsparzelle wechseln dingliche und realobligatorische Elemente die Hand, obligatorische lediglich, wenn sie vom Verkäufer auf den Käufer überbunden werden. Seit der Sachenrechtsrevision 2012 mit erweiterten Vormerkungsmöglichkeiten ist die Thematik, welche obligatorischen Rechtsbeziehungen des Baurechts realobligatorisch «verdinglicht» werden können, in den Fokus gerückt. Zur Frage, ob der gesamte Baurechtsvertrag «integral» vorgemerkt werden dürfe, bestehen voneinander abweichende Auffassungen.

Mathias Kaufmann
Mathias Kaufmann
Abstract

Die Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit (bzw. dem sog. «self-executing»-Charakter) von Rechtssätzen stellt sich nicht nur im Völkerrecht, sondern – und dies in letzter Zeit vermehrt – auch im Verfassungsrecht. Was unter unmittelbarer Anwendbarkeit genau zu verstehen ist, wie man den «Realisierungsmodus» von Verfassungsnormen identifiziert und welche Konsequenzen sich aus dem jeweiligen Befund ergeben, erweist sich indessen als weitgehend unklar. Der Beitrag versucht, vor dem Hintergrund fünf jüngerer Leitentscheide des Bundesgerichts Antworten auf diese Fragen zu geben.

Essay
Matthias Bertschinger
Matthias Bertschinger
Abstract

Nicht jeder Anfangsverdacht auf Unrechtsbezug nach Art. 148a StGB oder Unterstützungsbetrug nach Art. 146 StGB darf – sozusagen automatisiert – zur Anzeige gebracht werden. Ein Anfangsverdacht muss sich zum Verdacht verdichten: Anzeigepflichtig ist der Verdacht auf eine Straftat, nicht jeder Anfangsverdacht. Die Sozialhilfe-Behörden trifft eine Vorprüfungspflicht – namentlich hinsichtlich des Vorsatzes. Die rechtsgleiche Behandlung darf nicht zur Ausrede dafür werden, sich diese Prüfung zu sparen, denn das Hinsehen auf den konkreten Einzelfall ist transethischer Sinn des Rechts. Von ihm leiten sich alle anderen Rechtsprinzipien ab.

Rezension
Evelyne Schmid
Evelyne Schmid
Rafael F. Navarro
Rafael F. Navarro
Abstract

Juristen und Juristinnen können heutzutage das schweizerische Arbeitsrecht kaum mehr nur aus innerstaatlicher Sicht benutzen und verstehen. Idealerweise kennen sie auch seine völker- und europarechtlichen Bezüge und können es in einem normativ dichten internationalen Kontext situieren. Die Analyse der internationalen Dimension des schweizerischen Arbeitsrechts ist die Hauptzielsetzung des Werkes mit dem Titel «Arbeitsrecht im internationalen Kontext – Völkerrechtliche und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht», verfasst von Kurt Pärli, Tobias Baumgartner, Eylem Demir, Cornelia Junghanss, Sara Licci und Wesselina Uebe.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das interkommunale Reglement über den Taxiservice (RIT) der Region Lausanne verletzt das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM). Das Bundesgericht hebt verschiedene Bestimmungen darin auf und heisst eine Beschwerde des ‹Groupement des taxis indépendants› gut. (Urteil 2C_380/2016) (as)

Jurius
Abstract

BGer – Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, die den in Europa harmonisierten technischen Normen entsprechen, wenn sie im Rahmen der Markt-überwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt. Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen zur Befestigung von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen. (Urteile 2C_75/2016, 2C_76/2016, 2C_77/2016, 2C_78/2016, 2C_79/2016, 2C_80/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde eines Schweizer Mannes sind berechtigt, seine Anerkennung der Vaterschaft für das Kind seiner kosovarischen Ex-Frau anzufechten. Zwecks Klärung der Vaterschaft darf gegen den Mann die zwangsweise Durchführung des bisher verweigerten DNA-Gutachtens angeordnet werden. (Urteil 5A_590/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung lautet das Verdikt für den Mann, der 2010 eine brasilianische Prostituierte vergewaltigt und ermordet hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts Bern bestätigt. (Urteil 6B_954/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Mann bestätigt, der im Januar 2013 im Bezirk Pfäffikon ZH den Ehemann seiner Geliebten beinahe ermordete. Der Verurteilte rügte vor dem höchsten Schweizer Gericht die Qualifikation seiner Tat als versuchten Mord. (Urteil 6B_685/2017)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesamt für Sozialversicherungen forderte vom Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände für die Organisation zweier Jugendsessionen CHF 16’000 zurück: Der Verein hatte dafür zwei Mal Subventionen bezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass nur CHF 3’000 geschuldet sind. (Urteil B-275/2016 und B-6011/2016)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Strafuntersuchungen gegen die Tochter des verstorbenen Präsidenten Usbekistans sowie fünf weitere Personen und jene gegen die Bank Lombard Odier werden nicht vereinigt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat einen entsprechenden Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt. (Urteil BB.2017.86)

Jurius
Abstract

BStGer – Mitte November 2015 erhielt der israelische Ex-Fussballer und Tickethändler Benjamin Alon im Zusammenhang mit dem FIFA-Skandal von der Bundesanwaltschaft einen Maulkorb verpasst. Weil Alon in verschiedenen Verfahren eigene Interessen vertritt, hat das Bundesstrafgericht die Informationssperre eingeschränkt. (Urteil BB.2017.70)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 beschlossen, die vom Parlament verabschiedete Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll den kantonalen Kontrollorganen im Kampf gegen die Schwarzarbeit ein verbessertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden Missbräuche des vereinfachten Abrechnungsverfahrens unterbunden.

Jurius
Abstract

Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Eine Änderung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Überstellungsübereinkommen sieht vor, dass der Urteilsstaat auch in solchen Fällen beim Heimatstaat ein Ersuchen um stellvertretende Strafvollstreckung stellen kann. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 diese Änderung genehmigt.