Anpassung der Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 die Verordnungen über die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten zum Schutz der Schengenaussengrenzen und über den Vollzug von Weg- und Ausweisungen angepasst. Die Anpassungen treten am 15. September 2018 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare