Le TF redéfinit les limites de l’autonomie des règles de jeu
Examen critique de l’ATF 145 IV 154
Mit BGE 145 IV 154 hat das Bundesgericht die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Fussballers bestätigt, der mit einem Tackling einem Gegenspieler den Knöchel gebrochen hatte und dafür mit einer gelben Karte bestraft wurde. Dieser wenig überzeugende und schwach abgestützte Entscheid etabliert eine Art Kausalhaftung für Athleten in Sportarten mit Körperkontakt. Zudem stellt er die durch die Gerichtspraxis aufgestellten Grundsätze bezüglich der autonomen Zuständigkeiten des Sportrichters gegenüber denen des Strafrichters in Frage. Die strafbare Handlung würde dadurch nicht mehr aufgrund der Schwere des Fouls und des Verstosses gegen die Spielregeln beurteilt, sondern anhand der daraus entstandenen Verletzungen. (el)
Table des matières
- A. Etat de fait
- B. En droit
- C. Commentaire
- i. Introduction
- ii. De l’illicéité du comportement antisportif commis par le footballeur
- iii. De la culpabilité du footballeur
- D. Remarques finales – vers une responsabilité objective du sportif ?
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