Ungenügendes Projekt der Zürcher Baudirektion für Lärmsanierung
BGer – Die Baudirektion des Kantons Zürich hat bei einem Projekt zur Strassenlärmreduktion in der Gemeinde Rümlang das Aufstellen von stationären Radargeräten zu Unrecht nicht geprüft und eine veraltete Methode zur Lärmmessung verwendet. Dies hat das Bundesgericht entschieden und das Vorhaben zur Überarbeitung an die Behörde zurückgewiesen. (Urteil 1C_350/2019)
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