Bundesasylzentrum: Sicherheitsleute sind keine Behördenvertreter
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Asylbewerber vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden freigesprochen. Der Mann widersetzte sich beim Bundesasylzentrum Embrach ZH gegen eine Fixierung durch drei Sicherheitsleute. Diese gelten laut Bundesstrafgericht aber nicht als Vertreter der Behörden. (Urteil CA.2022.9)
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