Rückendeckung für Monique Saudan
Bellasis Strafanzeigen werden nicht an die Hand genommen
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat es abgelehnt, den Verfahrensweg für das von Dino Bellasi im Zusammenhang mit einem Interview im «Sonntags-Blick» gegen die Eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan angestrengte Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und wegen Ehrverletzung zu öffnen. Die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern angefochten werden.
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