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PLT promises to reduce the cost of patent protection and to make the process more user friendly and widely accessible
Member states of the World Intellectual Property Organization (WIPO) adopted by consensus an international treaty that will simplify and streamline procedures for obtaining and maintaining a patent. The Patent Law Treaty (PLT), which opened for signature on June 2, 2000, will enter into force once it has been ratified by ten countries. The PLT was finalized at a Diplomatic Conference that brought together high-level representatives from some 150 states and met from May 11 to June 2, 2000. The treaty is the culmination of 5 years of negotiations and is a major step towards further harmonization of patent law. The PLT promises to reduce the cost of patent protection and to make the process more user friendly and widely accessible.
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Domaines juridiques: Droit de la propriété intellectuelle
Roland von Büren
Das schweizerische Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz), das 1996 in Kraft trat, bezweckt, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern. Es stützt sich dabei auf drei Säulen: Das Verbot unzulässiger Wettbewerbsabreden, das Verbot unzulässiger Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen sowie die präventive Kontrolle geplanter Unternehmenszusammenschlüsse. War die schweizerische Wettbewerbspolitik jahrzehntelang tolerant, bläst heute den Kartellen ein anderer Wind ins Gesicht. So kann etwa die Wettbewerbskommission kumulativ zu Verwaltungssanktionen Strafsanktionen mit Bussen bis zu 100’000.- Franken verhängen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet zuerst die Grundzüge des Kartellgesetzes. Als Illustrationen dienen Fälle aus der Praxis der Wettbewerbskommission. Schliesslich wird auch auf die Rolle des Rechtsanwalts bei der Anwendung des Kartellrechts eingegangen und darauf hingewiesen, dass es sich auf jeden Fall lohnt, früh den Kontakt mit dem Sekretariat der Wettbewerbskommission aufzunehmen, um abzutasten, wo wettbewerbsrechtlich das Eis dünn wird.
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Domaines juridiques: Droit de la concurrence
Jurius
Erfolgversprechende neue Technologie
Das Urheberrecht für Bilder und Filme im Internet ist faktisch kaum geschützt; Raubkopien sind einfach, günstig und in guter Qualität herstellbar. Wie der Schweizerische Nationalfonds letzte Woche mitteilte, soll nun eine Copyright-Markierung, die ein Forscherteam entwickelt hat, Abhilfe schaffen: Ein digitales Wasserzeichen wird ins Bild eingebettet, bleibt unsichtbar und trotzt vielfachem Kopieren und Verändern der Vorlage. Ein kryptologischer Schlüssel weist zudem eindeutig den Besitzer der Copyright-Markierung aus, sodass die Urheberschaft vor Gericht beweisbar ist. Die Wasserzeichen-Technologie soll es der Multimedia-Industrie ermöglichen, Bilder, Filme und auch Dokumente online anzubieten, ohne auf den Urheberschutz verzichten zu müssen.
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Domaines juridiques: Propriété intellectuelle
Jurius
Bundesrätliche Verordnung über die Zusammenlegung bestehender Datenverarbeitungssysteme zur Verbrechensbekämpfung (JANUS-Verordnung) tritt in Kraft.
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Domaines juridiques: Procédure pénale
Jurius
Universität Luzern: Paul Richli wird Gründungsdekan
Nach dem Volks-Ja vor zwei Wochen zur Universität Luzern kann in Luzern eine Fakultät für Rechtswissenschaft errichtet werden. Die Luzerner Regierung hat Professor Paul Richli, Vizerektor der Universität Basel, mit dem Aufbau der neuen Fakultät betraut. Professor Richli wird im Auftragsverhältnis sofort die Vorbereitungsarbeiten für die neue Fakultät an die Hand nehmen. Auf Anfang Oktober 2001 soll dann seine Wahl als Ordinarius für öffentliches Recht und als Gründungsdekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Luzern erfolgen.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Tom Freytag
Bundesgericht, Kassationshof, 20. Oktober 1999, X. c. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (6S.254/1999); Nichtigkeitsbeschwerde; BGE 125 IV 242
Der vorliegende Beitrag bespricht einen Bundesgerichtsentscheid, bei dem es um folgenden Sachverhalt geht: Nach einer längeren Trennung diskutieren X und Y über einen Neubeginn ihrer intimen Beziehung. Y möchte vorerst einen HIV-Test durchführen lassen, wozu sie beide beim gemeinsamen Hausarzt anmeldet. Das Resultat ergibt, dass Y HIV-negativ ist. X informiert Y demgegenüber nicht, dass er sich schon früher in Kenia einem HIV-Test unterzogen hat, der ein HIV-positives Ergebnis ergab. Nachdem X der Y vorgibt HIV-negativ zu sein, nimmt sie die sexuelle Beziehung mit ihm wieder auf. Sie haben regelmässig sexuellen Kontakt. Dabei steckt sich Y mit dem HI-Virus an.
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Domaines juridiques: Droit pénal
fel.
Ein Unternehmen darf finanzielle Aufwendungen für persönliche politische Anliegen des Geschäftsinhabers steuerlich nicht abziehen. Dies gebietet gemäss Bundesgericht das Prinzip der Rechtsgleichheit.
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Domaines juridiques: Droit fiscal
fel.
Kein Unterschied zwischen «unehelich» und «ehelich»
Gründet der unterhaltspflichtige Ehegatte im Verlaufe eines sich hinziehenden Scheidungsverfahrens mit einem anderen Partner eine neue Familie und hat fortan für zusätzliche Kinder aufzukommen, muss dem bei der vorsorglichen Regelung der Unterhaltspflicht Rechnung getragen werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, laut welchem die nachträglich ausserehelich geborenen Kinder gegenüber den aus der zu scheidenden Ehe hervorgegangenen Kindern nicht benachteiligt werden dürfen.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Felix Schöbi
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch, dem 31. Mai 2000, einen Bericht zum Handel mit Wohnrechten verabschiedet. Es geht um die Frage, ob und inwieweit beim Handel mit Wohnrechten (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien, "Time-Sharing") in der Schweiz gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
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Domaines juridiques: Droits réels
fel.
Weniger als acht Stunden in der Woche beschäftigte Teilzeitarbeitnehmer sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle, sondern nur gegen Betriebsunfälle versichert, und dieser Versicherungsschutz endet, sobald die Versicherten nach der Arbeit wieder zu Hause angelangt sind.
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Domaines juridiques: Droit des assurances privées
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Jahresbericht 1999 liegt vor
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sah sich im Jahr 1999 mit einer steigenden Zahl von Rechtsstreitigkeiten konfrontiert: Er schloß 395 Rechtssachen ab, verkündete 235 Urteile und erließ 143 Beschlüsse. Dies geht aus dem Jahresbericht 1999 hervor, der kürzlich veröffentlicht wurde. Auch die Zahl neu eingehender Rechtssachen nahm erneut zu (543 im Jahr 1999 gegenüber 485 im Jahr 1998). 356 Rechtssachen gingen 1999 beim Gericht erster Instanz ein, das in diesem Jahr 634 Rechtssachen abschloß. Die Zahl der Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz stieg ebenfalls an (38 Anträge im Jahr 1999 gegenüber 26 im Jahr 1998). Das Gericht erster Instanz, das 1999 sein zehnjähriges Bestehen feiern konnte, erließ seine erste Entscheidung im Bereich des Markenrechts und entschied nach der Änderung seiner Verfahrensordnung zum ersten Mal durch Einzelrichter.
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Domaines juridiques: Droit européen