Ein einziger Eid genügt
Anwälte im freien Binnenmarkt
Ein in einem anderen Kanton patentierter und vereidigter Rechtsanwalt braucht keinen zusätzlichen Eid in der Waadt abzulegen, wenn er seinen Beruf auch in diesem Kanton ausüben will. Dies entschied das Bundesgericht und hiess die staatsrechtliche Beschwerde eines Freiburger Anwalts gut, dem das Waadtländer Kantonsgericht die Berufsbewilligung nicht erteilen wollte, solange er nicht einen zusätzlichen Eid geschworen hat.
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