Umstrittenes Werbeverbot von Rechtsanwälten
Gestützt auf das Bernische Fürsprechergesetz aus dem Jahre 1984 verurteilte die Anwaltskammer des Kantons Bern einen Rechtsanwalt wegen aufdringlicher Werbung in der Handelszeitung zu einer Disziplinarstrafe von Fr. 500.--. Die dagegen ergriffene staatsrechtliche Beschwerde wies das Bundesgericht ab. Der an der Universität Bern lehrende Rechtsprofessor Andreas Kley hat dazu letzte Woche in der AJP 2000 Heft 6 eine Urteilsbesprechung publiziert, welche im folgenden gekürzt wiedergegeben wird. Kley hält es für unnötig, dass der Staat im Bereich der Anwaltswerbung bevormundend auftritt und diese unter dem Vorwand des Publikumsschutzes verbietet. Für die übrigen Anbieter von Rechtsdienstleistungen wie Banken, Versicherungen, Treuhandgesellschaften und Consulting-Firmen sei ein Werbeverbot für Rechtsanwälte angenehm, da sie selber keinerlei Werbebeschränkungen kennen und so weitere Teile des Marktes beispielsweise Vermögensverwaltung, Erbteilungen sowie Steuer- und Rechtsberatung für sich gewinnen können. Zwar müssten Missbräuche im Bereiche der Anwaltswerbung geahndet werden können; dabei genüge jedoch die strenge Gesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb vollkommen, wie das der Gerichtshof für Menschenrechte bereits in einem Urteil aus dem Jahre 1994 angedeutet habe.
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