Ladenöffnung am Sonntag
Besonderheit des Tourismus in den Freibergen
In den jurassischen Freibergen kann einem Einkaufszentrum während der Sommerzeit die Öffnung des Geschäfts an Sonntagen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Tourismus gestattet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches im Zusammenhang mit dem Einkaufszentrum von Coop Neuenburg-Jura in Saignelégier eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Gewerkschaft Unia abgewiesen hat. Damit wird ein Entscheid des jurassischen Kantonsgerichts bestätigt, laut welchem das Geschäft ohne behördliche Bewilligung an Sonntagen im Sommer geöffnet werden darf und die Beschäftigung von Frauen bewilligt werden kann.
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