Bundesgericht bestätigt unbedingte Gefängnisstrafe für den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken
Wie letzte Woche bekannt wurde, muss Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken, wegen Rassendiskriminierung definitiv für 45 Tage ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts von 1998 im sogenannten «Schächtprozess» bestätigt. Das Bundesgericht führte aus, Kessler habe mit seinen Äusserungen Juden im Sinne der Antirassismusnorm vorsätzlich in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt. Kessler kündigte den Weiterzug des Falles vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire