Von der Wirtschaftlichkeit der Spitex-Pflege
Keine enge Auslegung des Begriffs
Obwohl der Gesetzgeber die Leistungen für Hauspflege ausbauen wollte, kommt dem Gebot, dass von den Krankenversicherungen zu bezahlende Massnahmen wirtschaftlich sein müssen, laut einem EVG-Urteil auch in diesem Bereich generelle Bedeutung zu. Im Rahmen einer verfassungs- und grundrechtskonformen Rechtsanwendung gilt es indes, den Begriff der Wirtschaftlichkeit nicht eng auszulegen.
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