Haftungsfragen nach Flugzeugabsturz
Nicht kostendeckende Entgeltlichkeit eines Passagierflugs
Ein unter Kollegen organisierter Privatflug kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann entgeltlich im Sinne des Luftfahrtsrechts erfolgen, wenn die mit den Passagieren vereinbarten Zahlungen nur gerade oder nicht einmal die Selbstkosten decken. Die Frage der Entgeltlichkeit entscheidet über die Regelung der Haftung, wenn es beim Flug zu einem Unfall kommt. Erfolgt eine Luftbeförderung gegen Entgelt, gelangt das Lufttransportreglement zur Anwendung, das die Rechtsbeziehungen zwischen Passagier und Transporteur dem Warschauer Abkommen unterstellt. Dessen Haftungsregeln wiederum schliessen eine Schadenersatzklage nach Ablauf von zwei Jahren aus.
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