Jusletter

Drogentests in der Lehre - ein Eingriff in die Persönlichkeit

  • Auteur-e: Jurius
  • Domaines juridiques: Protection des données
  • Proposition de citation: Jurius, Drogentests in der Lehre - ein Eingriff in die Persönlichkeit, in : Jusletter 26. Februar 2001
Ein Arbeitgeber darf von seinen Lehrlingen und Lehrtöchtern nur unter ganz bestimmten Bedingungen einen Drogentest verlangen. Ohne überwiegendes Sicherheitsrisiko und ohne freie Einwilligung der Betroffenen ist ein Drogentest nicht erlaubt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wird gemäss einer kürzlich publizierten Medienmitteilung in diesem Sinne den fehlbaren Unternehmen eine neue Empfehlung zukommen lassen.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.