Ein markanter Entscheid zum ausservertraglichen Haftpflichtrecht der EG [Fn 1]
Der EuG hat vor kurzem einen markanten Entscheid publiziert, der sich eingehend mit dem Rechtsinstitut der ausservertraglichen Haftung der EG befasst. Darin spricht das Gericht einem norwegischen Lachsexporteur Schadenersatz zu, weil die Kommission seine Einfuhren in die Gemeinschaft mit einem ungerechtfertigten Antidumping- und Ausgleichszoll belegte. Der Entscheid ist bemerkenswert, weil er massgeblich zur weiteren Klärung der Schadenersatzklage nach Art. 288 (ex-Art. 215) EG beiträgt und einmal mehr zeigt, dass der EuGH bzw. EuG die Ermächtigung, in Konkretisierung der allgemeinen Rechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten ein europäisches Haftungsinstitut zu entwickeln, ernst nehmen.
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Der Bundesrat hat letzte Woche die Botschaft zum Steuerpaket 2001 verabschiedet. Die Vorlage sieht substantielle Entlastungen für Ehepaare und Familien sowie einen Systemwechsel bei der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums vor. Der Systemwechsel soll im Jahre 2008 in Kraft treten. Bei der Umsatzabgabe sollen die bereits beschlossenen dringlichen Erleichterungen ins ordentliche Recht übergeführt werden.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Die Lücke, welche die Schweiz im geographischen Anwendungsbereich der EU-Zinsenbesteuerung darstelle, könne rein technisch und rechtlich gesehen geschlossen werden. Eine allfällige Einführung einer Zahlstellensteuer auf ausländischen Zinserträgen auch in der Schweiz führe allerdings in jedem Fall zu einem Rückgang der durch das Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz erzielten Wertschöpfung und wäre auch für die Banken als Zahlstellen mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Dies geht aus einer letzte Woche vom Eidgenössischen Finanzdepartement publizierten Machbarkeitsstudie hervor.
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Domaines juridiques: Impôt sur la fortune et le revenu
Der Bundesrat hat letzte Woche mit der Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege ein umfangreiches Reformpaket an das Parlament überwiesen. Er will damit das Bundesgericht wirksam entlasten. Die Vorlage soll den Rechtsschutz verbessern, indem dem Bundesgericht durchwegs gerichtliche Instanzen vorgeschaltet werden. Die Verfahren sollen vereinfacht werden. Anstatt einer Vielzahl von Rechtsmitteln soll es nur noch Einheitsbeschwerden in Zivilsachen, Strafsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geben.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Wer mit seinem angetrauten Partner in der eigenen Wohnung in ehelicher Gemeinschaft zusammenlebt, beherbergt diesen nicht und ist daher auch nicht verpflichtet, ihn der Ortspolizei zu melden (vgl. Art. 2 Abs. 2 Ausländergesetz [Anag]). Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Falle eines Kroaten hervor, der die Schweiz 1993 verlassen hatte, weil er hier im Fahndungsregister zur Verhaftung ausgeschrieben war.
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Kein neues Verschuldensprinzip durch die Hintertür
Sexuelle Untreue eines seit längerer Zeit verheirateten Ehegatten ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts für sich allein noch kein Grund, bei der Scheidung eine allfällige Rente zu kürzen oder gar zu streichen. Ein solcher Beitrag kann ausnahmsweise versagt oder gekürzt werden, wenn er offensichtlich unbillig wäre. Dies gilt insbesondere in drei Fällen: wenn die rentenberechtigte Person ihre familienrechtlichen Unterhaltspflichten grob verletzt hat; wenn sie ihre Bedürftigkeit mutwillig selber herbeigeführt hat oder wenn sie gegen den bisherigen Lebenspartner oder eine diesem nahestehende Person eine schwere Straftat begangen hat (Art. 125 Abs. 3 Zivilgesetzbuch).
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Bei der Berechnung des Schadens, den ein Autolenker beim Zusammenstoss mit einem Baum an diesem verursacht, ist gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts von den allgemeinen haftpflichtrechtlichen Prinzipien auszugehen und nicht von den für die Wertberechnung von Bäumen geschaffenen Richtlinien der Vereinigung schweizerischer Stadtgärtnereien. Konkret zu beurteilen war in Lausanne die Beschädigung einer 70 Jahre alten Esche in der Stadt Bern, die wegen eines Unfalls voraussichtlich bereits in 18 Jahren absterben wird statt erst in 78 Jahren.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- sowie Departementsverordnungen, die im März 2001 ganz oder teilweise in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. Die Erlasse der Amtlichen Sammlung sind im Format pdf abgelegt, diejenigen der Systematischen Sammlung im Format html. Da die SR keine Versionenverwaltung kennt, das heisst, jeweils nur das aktuell geltende Recht abrufbar ist, wird auf das Deckblatt verwiesen. Zusätzliche Informationen sind über die Links "Chronologie" und "Änderungen / Aufhebungen" abrufbar. Stand: 22. Februar 2001
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