Jusletter

Scheidungsrente trotz Untreue

Kein neues Verschuldensprinzip durch die Hintertür

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
  • Proposition de citation: fel., Scheidungsrente trotz Untreue, in : Jusletter 5. März 2001
Sexuelle Untreue eines seit längerer Zeit verheirateten Ehegatten ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts für sich allein noch kein Grund, bei der Scheidung eine allfällige Rente zu kürzen oder gar zu streichen. Ein solcher Beitrag kann ausnahmsweise versagt oder gekürzt werden, wenn er offensichtlich unbillig wäre. Dies gilt insbesondere in drei Fällen: wenn die rentenberechtigte Person ihre familienrechtlichen Unterhaltspflichten grob verletzt hat; wenn sie ihre Bedürftigkeit mutwillig selber herbeigeführt hat oder wenn sie gegen den bisherigen Lebenspartner oder eine diesem nahestehende Person eine schwere Straftat begangen hat (Art. 125 Abs. 3 Zivilgesetzbuch).

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.