Entwicklungstendenzen im strafrechtlichen Vermögensschutz
Im vorliegenden Beitrag äussert sich der Autor zur Tendenz im Strafrecht, die Haftungstatbestände in Richtung eines Schutzes vor fahrlässiger Vermögensschädigung auszuweiten. Er kommt unter anderem zum Schluss, der Gesetzgeber solle die neuen Tatbestandsmerkmale der „ungenügenden Kapitalausstattung“ und des „leichtsinnigen Gewährens oder Benützens von Kredit“ in Art. 165 StGB wieder beseitigen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire