Opferhilfe nach Straftat im Ausland
Proposition de citation: Markus Felber, Opferhilfe nach Straftat im Ausland, in : Jusletter 11. März 2002
Längerfristige Opferhilfe zur psychischen Verarbeitung der Folgen einer im Ausland begangenen Straftat kann laut Rechtsprechung des Bundesgerichts nur beanspruchen, wer entweder im fraglichen Zeitpunkt in der Schweiz Wohnsitz hatte oder aber das Schweizer Bürgerrecht besitzt.