Rechtsgeschäftliches Handeln für eine künftige Aktiengesellschaft
Haftung der handelnden Personen. Art. 645 OR
Im rezensierten Bundesgerichtsurteil geht es um die Problematik der Haftung der handelnden Personen für eine noch nicht existierende Aktiengesellschaft gegenüber Dritten (Vertragspartnern). Zu beurteilen war, ob die Grundsätze von Art. 645 Abs. 1 und allenfalls 2 OR ebenfalls zur Anwendung kommen, wenn keine eigentliche Neugründung einer AG erfolgt, sondern wenn die handelnden Personen eine bereits existierende Gesellschaft zu erwerben und später in die fragliche AG umzufirmieren beabsichtigten.
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