Friederich unter dringendem Tatverdacht
Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat die von ihr akzeptierte Verlängerung der Untersuchungshaft für Peter Friederich (NZZ vom 24. 7. 02) schriftlich begründet. Der Schweizer Botschafter in Luxemburg war am 8. Juli wegen Verdachts der Geldwäscherei (Artikel 305 bis des Strafgesetzbuchs) festgenommen worden.
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