Alkohol-Totalabstinenz muss stärker überprüft werden
Bedingte Strafe nicht akzeptiert
Das Obergericht hätte stärker dafür besorgt sein müssen, dass die Alkohol-Totalabstinenz eines Automobilisten eingehalten wird. Dies geht aus dem schriftlichen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine Nichtigkeitsbeschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft in einem umstrittenen Fall von Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) gutgeheissen hatte.
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