Nachträgliche Abänderung der Steigerungsbedingungen
Kommentar zum Bundesgerichtentscheid vom 10. Juli 2002 (7B.34/2002)
Stellt sich im Rahmen einer Versteigerung eines Grundstücks heraus, dass in den aufgelegten Steigerungsbedingungen zu Unrecht nicht auf die Anwendbarkeit des BGBB bzw. auf die sich daraus ergebende Bewilligungspflicht hingewiesen wurde, sind die Steigerungsbedingungen unter Beachtung des in Art. 52 VZG festgelegten Verfahrens abzuändern bzw. zu ergänzen, neu aufzulegen und bekannt zu machen.
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